Vergütung

Rentenberater sind verpflichtet, ihre Dienste nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzurechnen. Meine Vergütung nenne ich Ihnen bereits bei unserem ersten Kontakt. So wissen Sie genau, wie teuer meine Beratung für Sie sein wird.

Beratung in meiner Kanzlei:
Für eine allgemeine Beratung (ohne Korrespondenz mit Dritten, wie z. B. Rentenversicherung etc.) berechne ich mindestens 190 Euro. Je nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt kann die Vergütung höher sein. Die Bezahlung erfolgt am Ende der Beratung, in bar.

Meine Vergütung für andere Tätigkeiten, wie zum Beispiel Prüfung von Rentenbescheiden, Berechnungen von Rentenansprüchen etc. richtet sich nach dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Tätigkeit. Die Höhe der Vergütung nenne ich Ihnen auf Anfrage.

Bei Rentenverfahren, Klagen etc. verlange ich einen angemessenen Vorschuss. Die Abrechnung erfolgt nach dem Ende des Verfahrens mit dem Erhalt des überprüften Rentenbescheids bzw. der Gerichtsentscheidung etc. sowie einer Schlussrechnung.

In allen Fällen mit Schriftverkehr (Rentenanträge, Widersprüche, Klagen etc.) kommt die gesetzliche Pauschale für Post- und Telefongebühren hinzu. Für Fotokopien und Telefaxe berechne ich die gesetzliche Gebühr.